D i e  L a n d s m a n n s c h a f t e n

 

Im „Brockhaus“ findet man bis 1945 für den Begriff „Landsmannschaft“ nur eine Erklärung: studentische Verbindung. Dieser Begriff geht auf das Mittelalter zurück, wo sich die Studentenschaft an den Universitäten in Nationen landsmannschaftlichen Charakters gliederte.

In neueren Ausgaben des „Brockhaus“ findet man als zweite Erklärung: nach 1945 die Zusammenschlüsse der Vertriebenen zur Pflege heimatlicher Traditionen und Vertretung gemeinsamer Rechte und Interessen. Damit will gesagt sein, daß der Begriff „Landsmannschaft“ in dem Sinne, wie wir ihn heute alle verstehen nämlich als den Zusammenschluß einer deutschen Volksgruppe eines Vertreibungsgebietes nach dem Zweiten Weltkrieg, ein Nachkriegsprodukt ist.

 

Die Not aus der die Landsmannschaften entstanden, hat der Dichter Nikolaus Lenau in seinem Gedicht „Der Wanderer“ treffend geschildert:

 

Der Wandrer, irrend in der Ferne,

wo fremd das Tier, der Baum, das Kraut,

wo fremd die Nacht und ihre Sterne,

wo fremd und tot der Menschenlaut,

wie fühlt er sich allein, verstoßen -

wie jauchzt sein Herz in fremden Land,

wenn plötzlich er den Sprachgenossen,

den heimatlichen Bruder fand!

 

Die ersten landsmannschaftlichen Gruppierungen der Vertriebenen und Flüchtlinge erfolgen auf Ortsebene. Einem überörtlichen Zusammenschluß stand zunächst das Koalitionsverbot der Besatzungsmächte entgegen.

In den Flüchtlingslagern erfolgen die ersten „landsmannschaftlichen Kontakte“. In den Flüchtlingslagern werden auch die ersten landsmannschaftlichen Ortsgruppen gegründet.

 

Das Koalitionsverbot wird durch Artikel 9 des Grundgesetzes aufgehoben, in dem es in Absatz 1 heißt: „Alle Deutschen haben das Recht Vereine und Gesellschaften zu bilden“.

Unmittelbar nach diesem Zeitpunkt setzt vehement die Gründung von Landsmannschaften auf bundesweiter Ebene ein. So können auch die meisten Landsmannschaften auf das Jahr 1949 oder 1950 als Gründungsjahr verweisen.

 

Hauptziele der Landsmannschaften sind: Pflege heimatlicher Traditionen, gegenseitige Hilfe, sowie Vertretung gemeinsamer Rechte und Interessen. Die Ziele der Landsmannschaften sind in ihren Satzungen verankert.

 

Der erste bundesweite Zusammenschluß von Landsmannschaften erfolgte am 24. August 1949 in der Dachorganisation „Vereinigte Ostdeutsche Landsmannschaften VOL“, die sich nach Erweiterung 1952  in „Verband der Landsmannschaften VdL“ mit Sitz in Bonn umbenennt.

Erst am 27.Oktober 1957 kam es in Bonn zu einem Zusammenschluß des VdL mit dem auf Landesebene operierende „Bund der vertriebenen Deutschen BvD“ zum „Bund der Vertriebenen BdV“. Die konstituirende Sitzung des BdV findet am 14. Dezember 1958 in Berlin statt. Der BdV ist bis in unsere Tage der einzige Dachverband der Vertriebenen und Flüchtlinge geblieben.

 

Die in Karlsruhe gegründeten Orts- und Kreisgruppen der Landsmannschaften und Heimatgruppen haben sich 1958 im Bund der Vertriebenen - Vereinigte Landsmannschaft -Kreisverband Karlsruhe – Stadt und Land  zusammengeschlossen.

 

Die Vorsitzenden:

 

Karl Schneider, Sudetendeutscher, 1958 – 1974

Dr. Wilhelm Hübner, Sudetendeutscher, 1974 – 1978

Günther Boretius, Ostpreuße, 1978 – 1984

Peter Fliegl, Banater, 1984 – 2000

Dr. Erhard Hlouschek, Sudetendeutscher, seit 2000 kommissarisch.  

Dr. Erhard Hlouschek, Sudetendeutscher, 2001-2004

Johannes Dorn, Schlesier, 2004-

 

 

 

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