Entstehung
von Wappen
„Heraldik“
(vom lat. ars
heraldica), Heroldskunst, Wappenwesen,
umfaßt Wappenkunde, Wappenkunst
und Wappenrecht.
Wappen sind
farbige, bleibende oder
vererbliche Abzeichen einer
Person oder Personengemeinschaft,
auch von politischen
und kirchlichen Gemeinwesen,
die in ihren
Formen auf den
mittelalterlichen Schutzwaffen beruhen.
Wappen i. e. S. bestehen nur im Bereich der christlich-abendländischen Kultur.
Die ältestem
Wappen sind seit
etwa 1130 bekannt.
Sie entsprangen in
der Kreuzzugszeit der
Notwendigkeit, den vollgerüsteten
Krieger für Freund
und Feind erkennbar
zu machen.
Mit dem Niedergang
des Rittertums verfiel
das lebende Wappenwesen
und ging in
die Wappenkunst über.
Die heraldische
Terminologie aller Sprachen
lehnt sich eng
an die
Sprache der französischen
Herolde und Wappentheoretiker
an. Die
heraklischen Regeln, zuerst schriftlich
fixiert von dem
Engländer J. de Bado Aurea um 1395, beruhen auf der
Forderung, daß das
Wappen aus der
Ferne leicht zu
erkennen sein soll.
Eine Wappenbeschreibung
(Blasonierung) wird vom
Schildträger aus gedacht,
nennt also „rechts“, was
vom Beschauer aus
„links“ ist und umgekehrt.
Hauptbestandteile eines vollständigen
Wappens sind Schild und Helm mit
Helmzier und Helmdecken.
Die Gleichsetzung
des Schildes mit
seinem Träger drückt
sich in den
Siegeln aus. Die rechtliche
Bedeutung der Siegel
überträgt sich auch
auf die Wappen,
so daß Inhaber
verschiedener Rechte auch
mehrere Wappen führten
und führen.
Die bei
Rundsiegeln in die
Hohlräume zwischen Umschrift
und Schildbild komponierten
Figürchen entwickelten sich
zu Schildhaltern
vieler Wappen. In Westeuropa
wurde im Mittelalter
mit größerer Sorgfalt
als in Deutschland
darauf geachtet, daß
innerhalb eines Geschlechts
alle männlichen Personen
ihre Schilde durch
„Beizeichen“ voneinander unterschieden.
Das Kennzeichen bürgerlicher Wappen ist meist der geschlossene oder Stechhelm. Adelige Wappen sind seit etwa 1450 zu dem Bügelhelm (Spangenhelm) übergegangen. Bei ihnen wurden Helm und Helmzier seit dem 16. Jh. z.T. durch Rangkronen ersetzt.
Die territorialen
Wappen standen in
der Frühzeit fast
immer mit einem
Familienwappen im Zusammenhang, doch
schufen sich auch
nicht untertänige Landschaften
Wappen, aus denen
die „Staatswappen“ (Landeswappen) der Republiken hervorgingen,
während die Staatswappen der
Monarchien meist auf
dynastischen Wappen beruhen.
Territoriale Wappen enthalten
vielfach in manchen
Feldern >Anspruchs-< und
>Erinnerungswappen< (Gedächniswappen) für Gebiete, auf
die ein Anspruch angemeldet
wird.
Die Wappen der Städte
und Gemeinden gehen auf
Fahnenbilder oder auf das
städtische Siegel zurück. Die Wappen
von Körperschaften (Gesellschaftswappen
von Universitäten,
Zünften, Gilden, Innungen,
Vereinen, Versicherungsgesellschaften,
Banken u.ä.) waren der
Aufsicht der Herolde entzogen, so daß hier,
außer in England, die heraldischen Regeln nur
nachlässig beachtet, wenn
nicht überhaupt abgelehnt
wurden.
Bäuerliche Wappen kommen
schon im 13.
Jh. vor; sie
sind meist nicht
mit heraldischen Maßstäben
zu messen.
Die Hausmarken wurden
von dieser Sozialschicht
als angemessener betrachtet,
nach und nach
in Schilde
gesetzt und wurden somit
unverändert erblich.
Bei katholischen
Kirchenwappen werden die
Rangkronen durch die
Mitra oder den flachen Hut ersetzt,
dessen abhängende Quasten
(ital. „Fiocchi“) durch
Farbe und Anzahl
den Rang angeben.
Die evangelische Kirche kennt nur
biblische Siegelbilder.
Die äußere
Gestaltung des Schildes
entsprach bis um
1500 den tatsächlich
gebrauchten Rüstungsstücken, seitdem
kamen aus der
Tartsche (franz. ein mittelalterlicher Schild) und aus architektonischen
Motiven entwickelte Formen
hinzu.
Die Fläche
des Schildes ist
in linearen
Einteilungen (Heroldstücke) gemustert oder
trägt im Feld
eine oder mehrere
Figuren oder eine
Kombination aus beiden.
Die gemeinen Figuren
dienen vielfach zur
bildlichen Darstellung des
Namens des Wappeninhabers
(redendes Wappen). Manche
Lebewesen, Pflanzen oder
gemeine Figuren werden
wegen eines bestimmten
Sinngehalts als Wappenbilder
bevorzugt, z.B. der
Löwe als der
König der Tiere.
Wappenrecht
Nach dem Ende der monarchischen Staatsform hat alle staatliche Einflußnahme auf die Wappenführung durch Private aufgehört. Die staatlichen Wappen sind gegen Beleidigung und Mißbrauch geschützt (v.a. dt. StGB § 90a, Pariser Verbandsübereinkunft zum Schutze des gewerblichen Eigentums vom 20.03.1883, Warenzeichengesetz vom 09.05.1961), in erhöhtem Maße das Wappen der Schweiz (Dt. Reichs-Ges. v. 27.03.1935, Schweizer Bundes-Ges. v. 05.06.1931).
Die nach 1945 entstandenen dt. Länder, nicht aber die Bundesrepublik Deutschland, haben für die Festlegung ihres staatlichen Wappens die Gesetzesform gewählt. Familienwappen. die auf Grund des Handelsgesetzbuches § 30 und des Warenzeichengesetzes §§ 5, 6, 31 auch zu Warenzeichen einer Firma werden können, werden wie diese behandelt. Die Annahme eines Familienwappens steht jedem frei. Seit 1922 gibt es in Deutschland Wappenrollen auf Vereinsbasis, besonders die Allgemeine Deutsche Wappenrolle, herausgegeben von der Deutschen Heraldischen Gesellschaft, Berlin und Mainz. In der Schweiz geschieht dies vielfach im Rahmen einer Zunft.
Die Notwendigkeit, Siegel zu führen, war bis in die
neueste Zeit Anlaß zur Wappenschöpfung. Wappenbriefe
wurden bis 1806 im Heiligen Römischen Reich vom Kaiser, den Erzherzögen
von Österreich, einigen Bischöfen (Tirol), selten von anderen Landesherren, in
großem Umfange von den Hofpfalzgrafen ausgestellt, seitdem nur noch ganz
vereinzelt von den Landesfürsten. Adelsbriefe, die fast immer eine
Wappenverleihung mit enthalten, wurden vom gleichen Aussteller erteilt, im großen
Umfang seit 1806 von allen deutschen Bundesfürsten.
Die wissenschaftliche Behandlung der Wappen beginnt mit dem italienischen Rechtsgelehrten B. de Sassoferrato (um 1350), wurde in England, dann in Frankreich (C.F. Menestrier) gepflegt und fand in Deutschland durch dessen Schüler Ph. J. Spener Eingang (um 1680); ihnen schloß sich im 18. Jh. J. C. Gatterer an.
Wappen und Flaggen heute
In modernen Staaten sind den Bürgern „Wappen und Flaggen“ selbstverständliche Sinnbilder des Staates und darüber hinaus der Nation oder sogar einer Staatengemeinschaft. Es sind Symbole die der Bürger respektiert, ohne sich im allgemeinen überhaupt Rechenschaft über ihren Sinngehalt, ihre Herkunft und Geschichte zu geben. Was aber bedeuten nicht alles Wappen und Fahnen im Leben der Völker und Nationen. Die Flagge kündet auf den Meeren und Flüssen die Nationalität eines Schiffes an. Im Staat sind Wappen und Fahnen Sinnbilder staatlicher Gewalt.
Aber sie haben noch eine tiefere Bedeutung: Sie stellen Symbole der nationalen Einheit dar, die als äußere Zeichen dafür aufragen, daß über allen Parteiungen ein Volk steht. In diesem Sinne sind unter der Fahne immer wieder Menschen verschiedener Parteirichtungen und verschiedener Konfessionen, aber eines Volkes zum Kampfe für die Freiheit der Nation eingetreten. Unter dem Symbol der Fahne haben sich Menschen im vorigen Jahrhundert gesammelt, um sich für die Bildung von Nationalstaaten einzusetzen. So wurde z.B. seit den Tagen der Romantik die schwarz - rot - goldene Fahne das Symbol für die Sehnsucht und das Streben nach einem Deutschen Reich.
Unter dem Symbol der Fahne und ihrer Farben haben die Menschen immer wieder politische Ziele, ja sogar Weltanschauungen vertreten. Nur einige Beispiele dafür: das Sternenbanner wurde das Symbol eines neuen demokratischen Staates, der aus dem Unabhängigkeitskrieg der Vereinigten Staaten von Amerika geboren wurde. Unter dem Zeichen des Sternenbanners ist diese Demokratie weitergetragen worden vom Atlantik bis zum Stillen Ozean. Die Trikolore bedeutete für die Männer der französischen Revolution das Zeichen unter dem sie den Gedanken der Volkssouveränität verkündeten. Über dem Europa der Nachkriegszeit weht eine neue Fahne, die Europafahne, Künderin einer neuen politischen Zielsetzung, die die europäische Zusammenarbeit und die politische Einigung des Kontinents anstrebt.
Wappen und Fahnen sind Symbole mit einer oft sehr ehrwürdigen Tradition, die sich in ferne Zeiten zurückverliert. Wappen sind Fingerabdrücke einer Nation und ihrer Länder. Aus ihnen kann man Geschichte und Zukunft ihrer Völker ablesen. Ihre Bedeutung rechtfertigt es, ihrer Herkunft nachzugehen und einen kurzen Überblick zu geben.
Literaturnachweis
Linder Erich Dieter u. Olzog Günter - Die deutschen Landkreise: Wappen, Geschichte,
Struktur / mit e. Vorw. Von Joseph Köhler u. Hans Tiedeken - München: Olzog,
1986.
Aktueller Leitfaden des Landtags von Baden-Württemberg: - Aufgaben, Geschichte, Daten -
8. Auflage (März 1990). Herausgeber: der Präsident des Landtags von Baden Württemberg.
Der Große Brockhaus in zwölf Bänden, 18. Auflage 1980
Gebhard Heinrich - Sudetendeutsche Heimatkunde
Josef Volkmar Senz - Geschichte der Donauschwaben, 7. Auflage 1987
Jahrbuch der Deutschen aus Ungarn 51. Jahrgang 1999
Schriftsätze einzelner Landsmannschaften